In der Regel haben Sie Ihr Angebot spätestens nach einer Woche per Mail, Fax oder Post vorliegen. Bei einer Verzögerung werden Sie vorläufig informiert.
Nein, wir bauen unsere Gerüste selbst auf und ab. Aufbau und Veränderungen an Gerüsten dürfen aufgrund von Sicherheitsbestimmungen nur durch den Gerüstersteller erfolgen.
Sofern nicht anders vereinbart hat ein Gerüst nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) eine Grundvorhaltung von 4 Wochen.
Das Gerüst wird nach 4 Wochen nicht automatisch abgebaut. Ein Gerüst ist eine Mietsache und muss durch den Auftraggeber gekündigt werden.
Die Kündigung kann in schriftlicher Form per Fax, E-Mail, Post oder durch unser Formular erfolgen.
Das ist der Fachbegriff für ein mobiles, also mit Rädern versehenes Gerüst. Man sagt auch Rollgerüst, Rollrüstung oder beispielsweise Arbeitsbühne zu diesem Produkt.